Häusliche Pflege als Alternative zur stationären Behandlung
Die häusliche Krankenpflege muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse im Voraus genehmigt werden. Die Pflege wird ausschließlich durch qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt, das über die nötigen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Die Kosten werden nach den Vorgaben des SGB V von der Krankenkasse getragen.
